Impressum
Möbelmanufaktur König

Inhaber: Viktor König, Tischlermeister

Lentföhrdener Weg 21

22523 Hamburg

Tel.: 0160 – 603 38 52

E-Mail: moebel@moemakoe.de

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Registernummer:

Ust-IdNr.: DE 323618655

EU Streitbeilegung:

Verbraucherstreitbeilegung

 

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Möbelmanufaktur König
Inhaber: Viktor König, Tischlermeister
Lentföhrdener Weg 21
22523 Hamburg
E-Mail: info@moebelmanufaktur-koenig.de

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Möbelmanufaktur König, Inhaber Viktor König, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt haben.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind ab Ausstellungsdatum vier Wochen gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Das Angebot bezieht sich auf den angebotenen Gesamtumfang, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragserteilung, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Zeichnungen, Entwürfe, Visualisierungen, Materialvorschläge und Kalkulationen bleiben bis zur Auftragserteilung unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, freigegebene Zeichnungen, Materialfestlegungen und sonstige schriftlich oder textlich bestätigte Vereinbarungen.

Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Dazu zählen insbesondere Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Malerarbeiten, Spachtelarbeiten, Maurerarbeiten, Bodenarbeiten, statische Prüfungen sowie sonstige bauseitige Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4. Planung, Zeichnungen und Freigaben

Sämtliche Maße, Materialien, Farben, technischen Details und Ausführungen sind vor Fertigungsbeginn durch den Auftraggeber zu prüfen und freizugeben.

Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die dargestellte Ausführung, Maßeinteilung, Materialauswahl und technische Umsetzung seinen Vorgaben entspricht.

Änderungen nach erfolgter Freigabe können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Geringfügige technische Anpassungen, die zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind und den vereinbarten Gesamteindruck nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.

5. Aufmaß und bauseitige Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Montage erforderlichen Bereiche zugänglich, geräumt und montagebereit sind.

Bauseitige Anschlüsse, Vorleistungen, Unterkonstruktionen oder technische Voraussetzungen sind entsprechend den freigegebenen Planungsunterlagen fachgerecht und rechtzeitig vorzubereiten, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Leistungsumfangs sind.

Werden nach Aufmaß, Freigabe oder Montagebeginn Änderungen an den bauseitigen Gegebenheiten vorgenommen, können daraus entstehende Mehrkosten oder Terminverschiebungen gesondert berechnet werden.

6. Preise, Änderungen und Zusatzleistungen

Die im Angebot genannten Preise gelten für den beschriebenen Leistungsumfang.

Nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Leistungen oder bei Angebotserstellung nicht erkennbare Mehrarbeiten werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei geänderten Maßen, Materialien, Ausführungen, technischen Anforderungen, Montagebedingungen oder bauseitigen Voraussetzungen.

Soweit möglich, werden Mehrkosten vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Ist eine sofortige Entscheidung zur Vermeidung von Verzögerungen, Schäden oder weiterem Mehraufwand erforderlich, dürfen notwendige Maßnahmen nach fachlichem Ermessen ausgeführt und gesondert berechnet werden.

7. Anzahlungen, Materialeinkauf und Auftragsbeginn

Mit Auftragserteilung ist die Möbelmanufaktur König berechtigt, mit Planung, Arbeitsvorbereitung, Materialbestellung, Gerätebestellung, Fremdleistungen und Fertigungsvorbereitung zu beginnen.

Geleistete Anzahlungen werden für Planung, Arbeitsvorbereitung, Materialeinkäufe, Gerätebestellungen, Sonderanfertigungen, Fremdleistungen und die weitere Auftragsabwicklung verwendet und mit dem Gesamtauftrag verrechnet.

Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Auftrag nach Auftragserteilung, werden bereits erbrachte Leistungen, Planungsleistungen, bestellte Materialien, Geräte, Sonderanfertigungen, Fremdkosten sowie entstandener Aufwand abgerechnet. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

8. Material, Muster und Naturprodukte

Holz, Furnier, Naturstein, Mineralwerkstoff, Metall, Lacke und andere Werkstoffe können materialtypische Unterschiede aufweisen. Farb-, Struktur- und Maserungsabweichungen, Astbilder, Spiegelungen, Poren, Verwachsungen sowie natur- und herstellungsbedingte Unterschiede stellen keinen Mangel dar.

Muster, Materialproben, Visualisierungen und Renderings dienen der Orientierung. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem späteren Werk kann insbesondere bei Naturmaterialien, Lackierungen, Furnieren, geölten Oberflächen und unterschiedlichen Lichtverhältnissen nicht garantiert werden.

Bei geölten, furnierten oder aus Massivholz gefertigten Oberflächen können sich Farbton und Oberfläche durch Licht, Alterung, Raumklima und Nutzung verändern. Auch diese materialtypischen Veränderungen stellen keinen Mangel dar.

9. Lieferzeiten und Termine

Liefer- und Montagtermine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Materialverfügbarkeit, störungsfreier Lieferketten, rechtzeitig erteilter Freigaben sowie fertig vorbereiteter bauseitiger Voraussetzungen.

Verzögerungen, die durch verspätete Freigaben, Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Lieferengpässe oder höhere Gewalt entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Teillieferungen oder Teilmontagen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

10. Montage

Der Montagebereich ist bauseits frei zugänglich, geräumt und montagebereit zur Verfügung zu stellen. Erforderliche Zufahrten, Parkmöglichkeiten, Halteverbotszonen, Aufzüge, Transportwege oder Sondergenehmigungen sind bauseits sicherzustellen, sofern nicht anders vereinbart.

Bei der Montage von Einbaumöbeln kann es in Einzelfällen zu kleinen Ausbesserungen an angrenzenden Wand-, Decken- oder Bodenflächen kommen. Wir arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt, um dies bestmöglich zu vermeiden. Eventuell erforderliche Maler-, Spachtel- oder Ausbesserungsarbeiten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil unseres Leistungsumfangs.

Ist eine Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise möglich, können Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Einlagerungskosten und Mehraufwand gesondert berechnet werden.

11. Elektro-, Sanitär- und Fremdleistungen

Elektrische und sanitäre Anschlüsse sowie sonstige technische Vorleistungen sind bauseits fachgerecht nach unseren Planungsunterlagen vorzubereiten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Anschluss-, Prüf- und Installationsarbeiten an Elektro-, Wasser-, Abwasser-, Lüftungs- oder sonstigen technischen Anlagen erfolgen nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind und durch geeignete Fachkräfte ausgeführt werden.

Für bauseitige oder durch Dritte ausgeführte Leistungen übernehmen wir keine Haftung.

12. Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen

Zahlungen erfolgen gemäß Angebot, Auftragsbestätigung oder gesonderter Vereinbarung.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt fällig. Die Schlusszahlung ist nach Fertigstellung bzw. Abnahme fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

13. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und eingebaute Möbel, Bauteile, Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag unser Eigentum, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

14. Abnahme

Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Die Abnahme kann ausdrücklich, durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, durch Ingebrauchnahme oder durch Zahlung der Schlussrechnung erfolgen.

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese möglichst in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Wir sind berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

15. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Auftraggeber hat uns erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Entdeckung mitzuteilen, damit eine zügige Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

Kein Mangel liegt vor bei materialtypischen Eigenschaften, gewöhnlicher Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung, ungeeignetem Raumklima, fehlender Pflege, bauseitigen Ursachen, nachträglichen Veränderungen durch Dritte oder Abweichungen im Rahmen handwerklicher Toleranzen.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl, soweit gesetzlich zulässig.

16. Pflege und Nutzung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Möbel, Oberflächen, Beschläge, Geräte und Materialien sachgemäß zu nutzen und zu pflegen.

Schäden durch stehende Feuchtigkeit, aggressive Reinigungsmittel, Hitze, mechanische Überbeanspruchung, ungeeignetes Raumklima, fehlende Pflege oder unsachgemäße Behandlung stellen keinen Mangel dar.

17. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

18. Planungsunterlagen und Urheberrechte

Zeichnungen, Entwürfe, Visualisierungen, Konstruktionsunterlagen, Kalkulationen und Gestaltungsvorschläge bleiben unser geistiges Eigentum.

Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch zur Ausführung durch Dritte verwendet werden.

Kommt ein Auftrag nicht zustande, behalten wir uns vor, gesondert beauftragte oder umfangreich erbrachte Planungsleistungen angemessen zu berechnen.

19. Kündigung und Stornierung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bereits erbrachte Leistungen, Planungsleistungen, bestellte Materialien, Geräte, Sonderanfertigungen, Fremdkosten sowie entstandener Aufwand sind vom Auftraggeber zu vergüten. Ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

20. Sonderanfertigungen und Verbraucherhinweis

Unsere Leistungen umfassen überwiegend individuell geplante und nach Kundenvorgabe gefertigte Möbel, Einbauten, Küchen und Innenausbauten. Diese werden speziell für den jeweiligen Auftraggeber geplant, bestellt und angefertigt.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Möbel, Einbaumöbel, Küchen, Innenausbauten, Sonderanfertigungen sowie individuell bestellte Materialien, Oberflächen, Geräte und Bauteile nach Kundenvorgabe.

Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert belehrt.

21. Datenschutz

Zur Vertragsdurchführung verarbeiten wir personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit dies für Angebotserstellung, Planung, Ausführung, Abrechnung und Kommunikation erforderlich ist.

Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

22. Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Das Copyright auf alle Inhalte und eigene Bildern liegt bei Möbelmanufaktur König Hamburg. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Möbelmanufaktur König ist nicht gestattet.

Bildnachweis: Yusuf Akyol; Thies Kaya; Lennard Niemann

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